Vereinsordnungen

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In jedem Verein gibt es Themenbereiche, die man gerne etwas präziser regeln würde, wie dies die aktuelle Satzung vorsieht. Denken wir nur an Gartenordnungen oder unterschiedliche Mitgliedsverhältnisse. Schnell wird dann der Ruf nach einer Satzungsänderung laut. Doch dabei muss man sich an die gesetzlichen und satzungsgemäßen Vorschriften halten, was in der Regel bedeutet: ¾-tel Mehrheit für die Änderung / Ergänzung der Satzung, dann Gang zum Notar mit rechtsgültig unterschriebenem Protokoll, dort Unterschriftsbeglaubigung der für den Verein vertretungsberechtigten Personen, dann Versand des Papiers zum zuständigen Registergericht, dann warten bis zur Eintragung im Vereinsregister und erst danach ist die Regelung wirksam. Und dies alles für Regeln, die möglicherweise schon ein Verfallsdatum in sich bergen oder mittelfristig vielleicht wieder an sich verändernde Situationen angepasst werden müssen. In ein paar Monaten oder Jahren kann man ja ganz anderer Meinung sein. Oder die den Verein vertretenden Personen oder die Mitglieder haben dann eine andere Ansicht zu diesen Themen.

Dies alles – wenn es jeweils über Satzungsänderungen umgesetzt werden soll – ist recht  zeit- und arbeitsaufwändig. Und kann zudem wegen der Unterschriftsbeglaubigung und Eintragung im Vereinsregister auch noch Geld kosten. Eine preiswerte und leicht zu handhabende Alternative bei Regelungen, die bestehenden Satzungsregeln präzisieren, die praktische Umsetzung regeln und dabei transparenter machen, ist das Konstrukt der Vereinsordnung. Da Vereinsordnungen nicht zum notwendigen Inhalt der Vereinssatzung gehören, können sie ohne satzungsgemäße Vorschriften erlassen, abgeändert und aufgehoben werden. Dies bedeutet, dass sie z.B. auch ohne eine satzungsändernde Mehrheit (z.B. ¾-tel)  mit nur einfacher Mehrheit beschlossen werden können. Sie wird wirksam mit Beschlussfassung und Formalitäten (Unterschriftsbeglaubigung und Eintragung ins Vereinsregister) sind nicht notwendig.

In unseren Vereinen wird von einem solchen Regelwerk bisher wenig Gebrauch gemacht, weshalb daran erinnert werden sollte. Zu schnell wird auch bei einfacher zu regelnden Themen nach einer Satzungsänderung gerufen oder von Dachverbänden dies empfohlen. Bei Dachverbänden auch manchmal im Bemühen, ihren Einfluss in den angeschlossenen Vereinen auszuweiten. Und dann wird die Satzung eines Vereins mit Inhalten überfrachtet, die dort eigentlich nichts zu suchen haben. Vereinsordnungen könnten z.B. Gartenordnung, Wasserordnung, konkrete Verteilung der Zuständigkeiten innerhalb des Vorstands, Regelung über die unterschiedlichen Mitgliedsverhältnisse innerhalb des Vereins usw. sein.  Also bei allen Themen, bei denen die aktuelle Satzung des Vereins Gestaltungsraum lässt. Wenn Sie hier Unterstützungsbedarf sehen, sprechen Sie uns an.