Antwort des Grundbuchamts auf unsere Anfrage

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In einer recht freundlich gehaltenen Antwort hat das Grundbuchamt Verständnis für die Situation der Gartensuchenden gezeigt, jedoch leider den von uns skizzierten Weg als nicht gangbar bezeichnet. Bei der für Interessenten nahezu aussichtslosen Lage war es uns jedoch wichtig, auch diese denkbare Möglichkeit abzuklären. Vielleicht sind in der Antwort dennoch Lösungsansätze enthalten.

Wir möchten nicht versäumen, Ihnen auch die Antwort hier abzudrucken. Möglicherweise kann der von ihm alternativ aufgezeigte Weg im einen oder anderen Fall zum Erfolg führen.

„Sehr geehrte Damen und Herren,

Ihr Anliegen und Ihre Anfrage wurde seitens des Amtsgerichts Ludwigsburg an uns zuständigkeitshalber weitergeleitet. Der Sachvortrag ist schlüssig und mehr als verständlich. Allerdings kann ich Ihnen keine Hoffnung machen, da die Rechtslage hier doch sehr eindeutig ist.

Wie Sie wahrscheinlich schon wissen, erfordert ein Einsichtsrecht in das Grundbuch gemäß § 12 GBO ein sogenanntes berechtigtes Interesse.

Für Kauf- und/oder Pachtinteressenten wurde bereits mehrmals durch Obergerichte entschieden, dass ein Grundbucheinsichtsrecht nicht besteht, wenn der „Interessent“ dadurch erst den Name des Grundstückseigentümers erfahren will.

Dem Grundbuchamt sind daher die Hände gebunden.

In einem ersten Schritt müssten die Interessenten ohnehin die Flurstücksnummer ermitteln. Hier könnte evtl. das zuständige Vermessungsamt helfen oder die Internetplattform „Geoportal Baden-Württemberg“ (https://www.geoportal-bw.de). Eigentümer erfährt man hierüber in der Regel jedoch auch nicht.

Es bleibt mir nur übrig, Ihnen den Praxistipp weiterzugeben, dass man evtl. über Nachbarn etwas erfährt, als Interessent selbst einen Brief an den Zaun anbringt etc.. Wie praktikabel oder erfolgreich eine derartige Vorgehensweise ist, kann ich nicht beurteilen.

Ich bedaure, Ihnen keine positivere Mitteilung machen zu können.

Mit freundlichen Grüßen
Anita Schwarz-Mack
Bezirksnotarin
Leiterin (Justiz)
Grundbuchzentralarchiv Baden-Württemberg
beim Amtsgericht Ludwigsburg
Stammheimer Str. 10, 70806 Kornwestheim“