Corona und Vereinsversammlungen

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In Baden-Württemberg sollen private Veranstaltungen wie Geburtstagsfeiern, Hochzeiten oder Taufen mit bis zu 100 Personen ab dem 01. Juni wieder erlaubt werden.

Nach Informationen der „Südwest Presse“ und der „Badischen Zeitung“ sollen auch öffentliche Veranstaltungen mit festen Sitzplätzen wie Vereinsversammlungen oder Theateraufführungen in dieser Größenordnung zulässig sein.

Schrittweise sollen im Laufe der Zeit auch größere Veranstaltungen wieder erlaubt werden. Darauf habe sich eine von der Landesregierung eigens dafür eingesetzte interministerielle Arbeitsgruppe verständigt. Das Konzept sei mit den kommunalen Landesverbänden abgestimmt und müsse noch vom Kabinett abgesegnet werden. Sobald wir Näheres wissen, werden wir informieren.

Quelle: SWR Aktuell 14.05.2020