Bewirtschaftung der Kleingartenparzellen.
An anderer Stelle erwähnten wir schon, dass gerade in unserer Region die Nachfrage nach Gartengrundstücken um ein Vielfaches größer als das Angebot ist. Wir sehen, dass bei diesen Rahmenbedingungen die Pächter von Parzellen durchaus privilegiert sind und sich dessen auch bewusst sein sollten. Gärtnern als Freizeitgestaltungen ist äußerst beliebt und – wenn dies in einer von einem Gartenverein verwalteten Kleingartenanlage geschieht – im Grunde auch recht preiswert. Wer einen Garten hat, sollte ihn deshalb pflegen und notwendige Arbeiten auch umgehend und unaufgefordert erledigen. Nur wenn man keinen Bewirtschaftungsstau entstehen lässt, macht ja das Gärtnern nach unserer Meinung auch wirklich Spaß.
In einer solchen Mangelsituation ist es für uns unverständlich, dass wir immer wieder hören, es gäbe in den Kleingartenanlagen Pächter, die sich nur unzureichend um ihr Grundstück kümmern oder es gar verwahrlosen lassen. Immer wieder werden wir auch von Bewerbern auf solche Gärten angesprochen und gebeten, für Abhilfe zu sorgen, damit dann ihnen eine Parzelle verpachtet werden kann. Hinzu kommt, dass dadurch der gewollte positive Gesamteindruck einer Kleingartenanlage negativ geprägt wird. Auch die Grundstückseigentümer monieren dann häufig ein solches Verhalten und könnten den Verein als Generalpächter zur Verantwortung ziehen. Er als deren Vertragspartner hat ja üblicherweise im Pachtvertrag für das Gesamtgelände ihm gegenüber die ordnungsgemäße Bewirtschaftung zugesichert.
Wir haben uns vorgenommen, den Kleingartenvereinen unseres Bezirksverbands auf deren Wunsch hin vielleicht etwas intensiver als bisher zu helfen, die Pachtverhältnisse mit solchen nachlässigen Pächtern bei Uneinsichtigkeit dann zu lösen, um ernsthaften Bewerbern zu einer Parzelle zu verhelfen und damit die Wartezeiten erträglicher zu halten. Bei besonders hartnäckigen Mitgliedern schließen wir in Ausnahmefällen auch eine Räumungsklage nicht aus.
Natürlich verstehen wir es, dass es schwerfällt, sich im Alter oder bei beruflicher Überbeanspruchung vom geliebten Garten zu trennen. Doch bei Nachlässigkeiten eines Pächters hat der gewollte positive Gesamteindruck einer Gartenanlage Priorität. Im Zweifel könnte bei Missachtung auch der Bestand einer Gartenanlage gefährdet werden. Wir wünschen uns deshalb Ehrlichkeit zu sich selbst, wenn die notwendige Pflege einfach nicht mehr zu schaffen ist und die eigenen Möglichkeiten übersteigen. In diesem Fall sollte der Garten rechtzeitig an den Verein zurückgegeben werden, nicht erst dann, wenn er bereits verwildert ist und auch der Ablösungsbetrag wegen dieses Zustands reduziert werden muss.