GEMA bei Vereinsfesten / Jubiläen

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Unser Bezirksverband hat bisher keine Rahmenvereinbarungen mit der GEMA abgeschlossen. Dies ist auch künftig nicht vorgesehen. Die Verantwortung für den Abschluss solcher Vereinbarungen – wenn solche notwendig erscheinen – liegt deshalb beim rechtlich ja selbständigen Einzelverein. Über die Notwendigkeit, ob dies im Einzelfall erforderlich ist, sollte sich der Verein rechtzeitig vor einer Veranstaltung kundig machen. Über den Link https://www.gema.de/veranstaltungen sind die entsprechenden Informationen zu erfahren. Wir warnen eindringlich davor, nichts zu tun und einfach nur abzuwarten; dies kann extrem teuer werden, weil bei Nichtanmeldung neben der eigentlichen Gebühr noch eine Strafzahlung hinzukommt. Wir vermuten, dass die GEMA in jeder Region ihre Informanten hat, die dann aufgrund von eigenen Beobachtungen (z.B. aus Berichten der Vereine in den örtlichen Amtsblättern) auf solche Veranstaltungen aufmerksam werden und diese der GEMA zum Abgleich mit den dort bekannten Musikdarbietungen melden.

Sollten Sie für eine Veranstaltung eine Kapelle engagiert haben, müssen Sie als verantwortlicher Veranstalter darauf achten, dass entweder die Band / die Musiker diese Meldung abgeben oder Ihnen als Verein eine detaillierte „Playliste“ geben. Diese ist dann von Ihnen zusammen mit der Meldung bei der GEMA einzureichen. Gehen Sie auf die erwähnte Homepage der GEMA und dort auf die „Veranstaltungen mit Live-Musik“. Hier stehen die aktuellen Tarife.

Für die Bemessung der Gebühren sind diese Kriterien wichtig:

  • Größe der Räumlichkeiten des Veranstaltungsortes
  • ob Saal oder im Freien
  • Art der Veranstaltung (z.B. Bunter Abend, Ball, Jubiläum etc.)
  • ob Eintrittsgeld oder Unkostenbeitrag verlangt wird
  • ob es Einnahmen von Sponsoren gibt
  • ob Live-Band, CD´s oder selbstaufgenommene Musik
  • in jedem Fall ist eine Liste der gespielten Musiktitel einzureichen

Wir haben  gute Erfahrungen damit gemacht, bei Unklarheiten bei der GEMA kurz anzurufen; dort berät man gerne!

Als Muster fügen wir die üblicherweise für die Meldung an die GEMA notwendigen Formulare bei, die Sie auch von der Homepage der GEMA herunterladen können.

Gema Formular 1

Gema Formular 2

Gema Formular 3