Kleingärtnerische Nutzung

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Immer wieder wird aus verschiedenen Richtungen und Interessenslagen heraus diskutiert, was denn nun ein Kleingarten ist und abhängig davon, was unter kleingärtnerischen Nutzung zu verstehen ist. Was viele unserer Mitglieder nicht wissen oder nicht wissen wollen: der Status hat ganz gravierende Auswirkungen.

Die Grundstückseigentümer einerseits wollen manchmal diese Eigenschaft in Abrede stellen, um sich beim Pachtpreis der Fesseln des Bundeskleingartengesetzes zu entledigen. Sie wehren sich deshalb auch nicht dagegen, wenn sich eine bisherige Kleingartenanlage schleichend in eine Gartenanlage mit reinen Freizeitgärten ohne Obst- und Gemüseanbau nur mit Blumen und Ziergehölze wandelt. Dies würde bedeuten, dass bei dieser Art der Nutzung der Pachtpreis vom Grundstückseigentümer dann allein nach Angebot und Nachfrage festgelegt werden kann, was bei dem geringen Angebot an Kleingärten in unserer Region einen deutlichen Anstieg zur Folge hätte.

Die Kleingärtner andererseits meinen, durch diese Vorschriften über Gebühr gegängelt zu werden und lassen dabei außer Acht, dass diese Regeln eigentlich zu ihrem Schutz bestehen. Nur bei deren Einhaltung genießen die Pachtgrundstücke den weitreichenden Kündigungsschutz und der Pachtpreis ist auf das 4-fache des Preises für gewerbsmäßigen Obst- und Gemüsebau gedeckelt. Sollte eine Gartenfläche wegen einer anderweitigen Nutzungsabsicht geräumt werden müssen, besteht zudem eine Ersatzlandpflicht. Die Kleingärtner schreien also auf dem falschen Fuß Hurra, wenn sie hier eine Aufweichung fordern und sind sich der damit verbundenen Risiken nicht bewusst.

Herauskristalisiert hat sich eine Linie, die bei einem Kleingartengrundstück von mindestens einem Drittel der Nutzung für Gemüse- und Obstanbau gemessen an der Gesamtfläche einer Kleingartenanlage ausgeht. Und dies sollte zur Wahrung der ureigenen Interessen der Pächter auch mindestens erreicht werden. Wird dieser Anteil unterschritten, bestehen die vorstehenden Risiken, die es unbedingt zu vermeiden gilt. Wenn Sie als unserem Bezirksverband angeschlossener Verein weitere Fragen hierzu haben, sprechen Sie uns an.