Rabattvereinbarungen

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Manche Verbände werben damit, dass (nur) durch ihren Einsatz Rabattvereinbarungen mit bestimmten Leistungs- oder Produktanbietern getroffen werden konnten und sich dadurch eine Mitgliedschaft doppelt lohnt. Hierbei muß man allerdings wissen, dass kein Anbieter vom Drauflegen lebt.

Jeder muss durch eine angemessene Spanne seine Aufwände decken und daneben zur Aufrechterhaltung und Zukunftssicherung seines Betriebs auch noch einen angemessenen Gewinn erzielen. Manchmal ist auch zu beobachten, dass insbesondere hochpreisliche Anbieter Rabatte einräumen. Welchen Sinn macht es dann, einen möglicherweise überhöhten Preis um einen Rabatt zu reduzieren?

Werbung für bestimmte Anbieter von Gartenbedarf oder Gartenprodukten hat auf unserer Homepage nichts zu suchen. Dies macht uns unabhängig von irgendwelchen wirtschaftlichen Interessen. Deshalb haben wir uns auch nicht um Rabattvereinbarungen mit Firmen bemüht. Wir vertrauen darauf, dass jedes Mitglied mündig und selbst in der Lage ist, preiswerte Leistungen zu finden. Und wir empfehlen, stets die Nettopreise zu vergleichen und sich nicht durch irgendwelche Rabattprozente blenden zu lassen.

Allenfalls scheint es uns in diesem Zusammenhang legitim, wenn ein Anbieter auf den Verein oder Verband zugeht und von sich aus Nachlässe für dessen Mitglieder anbietet. Dahinter steht dann realistisch betrachtet seinerseits die Erwartung, dass sich mit diesem Angebot der Kundenkreis um bisher nicht erreichte Personen vergrößert, sich durch das Mehr an Kunden der Umsatz erhöht und damit vom Anbieter ein Mehr an Gewinn erzielt werden kann. Bei Lichte betrachtet handelt es sich somit bei Rabattvereinbarungen nicht um irgendwelche Segnungen den Mitgliedern zuliebe sondern um knallharte betriebswirtschaftliche Überlegungen.

Um es noch deutlicher zu sagen:
Ein möglicher Rabatt ist kein Benefit, das nur dank besonderer Bemühungen eines Vereins oder Verbands erzielt werden kann. Wenn ein solcher eingeräumt wird, folgt dies allein marktwirtschaftlichen Grundsätzen, nämlich um zum Vorteil des Anbieters dessen Kundenkreis auszuweiten. Die Gegenleistung des Vereins oder Verbands besteht in aller Regel dann darin, die Mitgliedergemeinschaft für den Anbieter zu öffnen und ihm damit bessere Akquisitionsmöglichkeiten zu schaffen.

Wenn dann während der Laufzeit der Rabattvereinbarung die erhofften Umsatzsprünge nicht eintreten, will oftmals der Anbieter entweder nichts mehr von den Rabatten wissen oder diese nur auf bestimmte hochpreisliche Leistungs- oder Produktgruppen begrenzt sehen. Dies muss man einfach wissen, wenn mal wieder vollmundig und etwas einseitig von Vereinen oder Verbänden mit Rabattvorteilen geworben wird.