Demnächst stehen ja üblicherweise die Vorbereitungen für die Jahreshauptversammlungen an. Hierbei sind nach Vereinsrecht zwingend einige Dinge zu beachten. Beispielhaft möchte ich einige davon aufführen:
- Die Versammlung muss unbedingt von dem Funktionsträger (üblich 1. Vorsitzender) eingeladen werden, der in der jeweiligen Satzung erwähnt ist.
- Die Versammlung ist unbedingt in der Form einzuberufen, wie es die Satzung des jeweiligen Vereins vorsieht.
- Versammlungsort und Uhrzeit der Versammlung müssen zumutbar sein.
- Es ist unbedingt die in der Satzung erwähnte Einladungsfrist einzuhalten.
- Die Einladung muss an die dem Verein zuletzt bekannte Anschrift des Mitglieds versandt werden.
- Es sind alle Mitglieder einzuladen.
- In der Einladung sind unbedingt die einzelnen Tagesordnungspunkte in hinreichender Genauigkeit zu nennen.
- Bei Satzungsänderungen sind die zu ändernden Details stichwortartig zu nennen. Der TOP „Satzungsänderung“ allein reicht nicht.
- Die Ankündigung eines Tagesordnungspunktes mit der Bezeichnung „Anträge“ ist nichtssagend und ermöglicht es nicht, Beschlüsse zu fassen. Das gleiche gilt für einen mit „Verschiedenes“ angekündigten Punkt der Tagesordnung.
Nähere Details sind im entsprechenden Beitrag im Mitgliederbereich erwähnt. Bei Unklarheiten sprechen Sie uns bitte an.