In unseren Vereinen sollen sich die Mitglieder wohl- und zuhause fühlen. Die Gemeinschaft soll ihnen helfen, ihre Freizeit sinnvoll und erfüllt zu gestalten und Gemeinschaft zu erleben. Um jedem Einzelnen einen größtmöglichen Entfaltungsspielraum zu gewährleisten, ist es aber notwendig, dass sich jede Gemeinschaft an gewisse Regeln hält. Der eigene Spielraum endet bekanntlich dort, wo er in die Rechte des Anderen eingreift und sie verletzt. Nur bei Einhaltung von Regeln ist ein konfliktfreies Zusammenleben möglich. So ist es in einem Bundesstaat, einem Bundesland, einer Kommune, einem Verein und auch in einer Kleingartenanlage.
Das Regelwerk eines Vereins sind Satzung und bei Kleingartenvereinen zusätzlich das Bundeskleingartengesetz, die Gartenordnung und der Pachtvertrag. Das darin Beschriebene soll das Miteinander der Einzelpächter harmonischer gestalten. Es ist nicht Selbstzweck, um die Mitglieder und Pächter zu gängeln oder zu ärgern. Es soll auch kein Machtinstrument des Vorstands sein. Details des Zusammenlebens in einem Verein werden basisdemokratisch und mehrheitlich in den Hauptversammlungen beschlossen.
Mitglieder in Vereinen, die sich z.B. in einer Kleingartenanlage egoistisch nur selbst verwirklichen wollen ohne Rücksicht auf berechtigte Wünsche von anderen Pächtern sind in einem Kleingartenverein fehl am Platze. Sie sollten sich auf dem freien Grundstücksmarkt umsehen und hier ein geeignetes Grundstück zur Ausübung ihres Hobbys suchen.
Allerdings werden sie auch hier sehr bald feststellen müssen, dass auch außerhalb eines Vereins gewisse Regeln z.B. des Natur- und Landschaftsschutzes, der Verkehrssicherheit, der jeweiligen Gemeindesatzung und des Baurechts einzuhalten sind, die bei Missachtung schnell z.B. von den Gebietskörperschaften geahndet werden können. Dies werden sie spätestens dann merken, wenn sie z.B. gegen Bauvorschriften verstoßen und ihnen von der Kommune eine kostenbewehrte Abbruchverfügung zugestellt wird.
Von Pächtern, die sich nicht den Regeln einer solchen Gemeinschaft unterwerfen wollen, müssen sich die Vereine nach erfolglosen Abmahnungen wieder trennen. Die große Nachfrage nach Kleingärten gerade in unserer Region läßt bei Kündigung keine Leerstände entstehen.