Wasserentnahmen aus Bächen verboten

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Die oberirdischen Gewässer im Landkreis haben derzeit Niedrigwasser. Auch die angekündigten teilweise örtlich sehr begrenzten Niederschläge werden laut Landratsamt keine Trendwende bringen. Sie bewirken immer nur einen kurzen Anstieg der Wasserstände in den Gewässern, der aber auch schnell wieder auf ein niedriges Niveau absinkt. Die Behörde verbietet deshalb bis auf weiteres die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern wie Bächen, Flüssen und Seen. Die Wassermenge sei sehr gering. Dies wirke sich negativ auf die Wassertemperaturen und auf die Sauerstoffversorgung und damit auch auf die Selbstreinigungskraft der Gewässer aus.

Auch Gewässerabschnitte, die noch einen höheren Wasserstand aufweisen, seien gefährdet. Für viele Tiere und Pflanzen, die auf den Lebensraum Gewässer angewiesen sind, ist diese Situation laut Landratsamt problematisch.

Da in nächster Zeit nicht davon auszugehen ist, dass sich an der Niedrigwassersituation etwas ändert, hat die Ludwigburger Behörde eine Allgemeinverfügung erlassen. Diese verbietet sämtliche Wasserentnahmen aus oberirdischen Gewässern. Dies betrifft auch bestehende Wasserentnahme-Erlaubnisse, die befristet widerrufen werden.

Ausgenommen von dieser Regelung sind Wasserkraftanlagen, Wärmepumpenanlagen und sonstige Wassernutzungsanlagen, die das entnommene Wasser nach Gebrauch wieder einleten. Das Wasserentnahmeverbot gilt nicht für den Neckar einschließlich der Kraftwerkskanäle und die Rems, da diese Gewässer ein größeres Einzugsgebiet und damit mehr Wasser haben. Der Gündelbach hat ab der Kläranlage Eglosheim ebenfalls ausreichend Wasser. Für den Heiligenbergsee und den Hohenhaslacher See gelten lokale Regelungen. Verstöße gegen die Allgemeinverfügung können mit Bußgelder geahndet werden.

Aus Ludwigsburger Kreiszeitung vom 15./16. August 2020

Allgemeinverfügung Landratsamt vom 12.08.2020