Wunsch nach einem Kleingarten

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Aufgabenstellung unserer Kleingartenvereine ist, die ihnen von Dritten überlassene Fläche parzelliert Interessenten zur Bewirtschaftung als Kleingarten zu überlassen. In aller Regel wurden ihnen diese Flächen von Kommunen pachtweise zur Verfügung gestellt. Rechtsgrundlage ist das Bundeskleingartengesetz, das die Art der Nutzung skizziert und die Gebietskörperschaften auffordert, dem Bedarf an solchen Flächen durch deren Überlassung an Kleingartenvereine nachzukommen.

Leider ist insbesondere in unserer Region der Bedarf an solchen Kleingartenparzellen höher als das Angebot. In der Prioritätenliste nimmt die Bereitschaft der Kommunen – den Vereinen geeignetes Gelände zur Verfügung zu stellen – häufig einen nachgeordneten Rang ein. Trotz fortlaufendem Bemühen unserer Vereine ist daher der Bestand an solchen Gärten in den letzten Jahren eher rückläufig. Teilweise mussten Pachtgrundstücke für Verkehrs- und Gewerbeflächen abgegeben werden. Dies hat logischerweise zur Folge, dass von den Vereinen nicht jedem Wunsch nach einer Kleingartenparzelle in einer angemessenen Zeit entsprochen werden kann. Die Wartezeiten sind in einigen Vereinen inzwischen recht lang. Dies kann leider zu Verärgerungen bei den Interessenten führen, für die wir Verständnis haben.

In diesem Fall bitten wir jedoch, die Verärgerung nicht an den jeweiligen Verein zu richten, sondern ausschließlich gegen den Verursacher solcher Knappheit. Dies sind die Kommunen, die häufig nur mangelhaft den Auftrag des Bundeskleingartengesetzes erfüllen. Bitte sprechen Sie dann primär Ihre Kommunalverwaltungen und Ihre Gemeinderäte an.

Dabei bringt die Überlassung von Kleingartenflächen allen Beteiligten nur Vorteile. Der Verpächter sichert sich einen Grundstücksertrag, der etwa beim 4-fachen des im Obst- und Gemüsebau Erzielbaren liegt, die Verwaltung einschließlich Pachteinzug liegt beim ehrenamtlich geführten Verein (der Grundstückseigentümer braucht sich darum nicht zu kümmern), der Verein sorgt sich um die ordnungsgemäße Bewirtschaftung und die Verkehrssicherheit, die Parzellenpächter haben eine relative Sicherheit für die dort eingebrachten Lauben und Anpflanzungen und können hier ihrem relativ preiswerten Hobby nachgehen und die Vereine schaffen die Voraussetzung für eine hilfreiche Kommunikation der Gartenfreunde untereinander.

Engagieren Sie sich mit uns, weitere Flächen für Kleingärten zu schaffen, durch die nach Überlassung an die Vereine die Bewerberlisten wieder kürzer werden.